Unsere ambulanten ergotherapeutischen Angebote sind Leistungen der Krankenkassen (SGBV nach der Heilmittelverordnung) und können im Rahmen der psychisch-funktionellen Einzel- und Gruppenbehandlung von allen niedergelassenen Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen verordnet werden.

Psychisch- funktionelle Behandlung (PFB)

Die Leistung der Ergotherapie Interpassus beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und ist ein ärztlich/psychotherapeutisch verordnetes Heilmittel. Grundlagen dafür bilden der Rahmenvertrag und die Richtlinien der einzelnen Krankenkassen zur ergotherapeutischen Behandlung.


(Vertrag gemäß § 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie; Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses; Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL))

 

Zuzahlungen

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassen abzuführen (10,- Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten). Bei Fragen wenden Sie sich an die Krankenkasse

 

Terminbuchung über doctolib

Sie können zu Beginn der Behandlung über Doctolib ein Aufnahmegespräch bei uns buchen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie schon zum ersten Termin eine gültige Heilmittelverordnung für psychisch - funktionelle Behandlung benötigen.